Vergnügungssteuer Ägypten

Das ägyptische Parlament hat eine sogenannte Vergnügungssteuer beschlossen. Ab dem 16. Juli 2023 muss diese Steuer an das ägyptische Finanzamt gezahlt werden.
Diese Vergnügungssteuer gilt leider auch für alle Tauchleistungen. Das bedeutet, von den Einnahmen aller Tauchleistungen müssen 10% an das Finanzamt abgeführt werden.

Das betrifft nicht nur uns als ORCA Dive Clubs, sondern auch alle anderen Tauchbasen am Roten Meer.

Wir sind nun verpflichtet, die Einnahmen täglich an das Finanzamt zu melden und diese Steuer an den Staat abzuführen.

Deshalb sind wir gezwungen, auf alle Tauchleistungen wie Hausriff, Ausfahrten mit Zodiac/ Tauchbooten und Tauchkursen zusätzlich 10% Steuern vor Ort zu erheben.

Diese Steuer gilt leider auch für bereits bestehende online Buchungen, sowie Buchungen über Agenturen und Veranstaltern.  

Diese Regelung gilt für alle ab dem 15.08.2023 vor Ort befindlichen Gäste (Check In Datum 15.08.2023). Für alle anderen Leistungen fallen keine 10% zusätzliche Steuern an,

Die bereits bestehende gesetzliche Verkaufssteuer (VAT) von 14% ist weiterhin in unseren Preisen enthalten.

 Zahlbar vor Ort cash (EUR/USD/EGP) oder Kreditkarte (Master/Visa).